1 Wohnung in Seeheim-Jugenheim mieten von privat

1 verfügbare apartment zur Miete in Seeheim-Jugenheim gefunden

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    3 Zimmer Wohnung mit 124m²

    64372 Ober-Ramstadt, Germany

    650 € / Monat

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim?

Die Miete für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim variiert stark je nach Lage, Größe und Ausstattung. Im Durchschnitt beträgt die Miete für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim etwa 650 pro Monat. Günstigere Optionen beginnen bei etwa 650 , während hochwertige Objekte in beliebten Vierteln bis zu 650 kosten können. Wer eine Wohnung in Seeheim-Jugenheim zu mieten sucht, sollte regelmäßig nach neuen Angeboten suchen, um die besten Optionen zu finden.

Wie findet man eine Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim?

Eine Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim findet man am einfachsten über Immosurf, wo täglich neue Inserate verfügbar sind. Auf der Plattform können Sie gezielt nach Preis, Wohnfläche, Zimmeranzahl oder Stadtteilen filtern und so passende Mietwohnungen in Seeheim-Jugenheim entdecken. Sobald Sie eine Wohnung in Seeheim-Jugenheim zu mieten gefunden haben, lässt sich der Vermieter direkt kontaktieren. Zusätzlich hilft ein Suchagent dabei, automatisch über neue Angebote informiert zu werden. Wer regelmäßig sucht und schnell reagiert, erhöht die Chancen beim Mieten einer Wohnung in Seeheim-Jugenheim deutlich.

Was zählt zur Wohnfläche bei Mietwohnungen in Seeheim-Jugenheim?

Zur Wohnfläche einer Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim zählt in der Regel die gesamte innerhalb der Wohnung nutzbare Fläche, einschließlich aller Zimmer wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer.

Balkone oder Terrassen können je nach Mietvertrag ebenfalls zur Wohnfläche zählen, sind jedoch häufig separat angegeben.

Bei der Suche nach einer Wohnung in Seeheim-Jugenheim zu mieten ist es daher wichtig, auf eine korrekte Flächenberechnung zu achten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wer haftet für Schäden in einer Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim?

Für Schäden in einer Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim haftet in der Regel der Mieter, wenn diese durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vernachlässigung entstanden sind.

- Schäden durch normalen Verschleiß werden meist vom Vermieter getragen.

Bei der Miete einer Wohnung in Seeheim-Jugenheim ist es wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen, da dort festgelegt ist, wer für welche Schäden verantwortlich ist.

Eine Haftpflichtversicherung kann zusätzliche Sicherheit bieten.

Wie warm muss eine Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim sein?

Eine Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim muss während der Heizperiode eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius in den Wohnräumen erreichen. Diese Regelung gilt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Mietwohnungen. Ist die Wohnung in Seeheim-Jugenheim zu kalt, kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung verlangen. Bei der Miete einer Wohnung in Seeheim-Jugenheim ist es daher wichtig sicherzustellen, dass die Heizung funktioniert und die Wohnung den erforderlichen Temperaturstandards entspricht.

Wie lange darf Besuch in einer Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim bleiben?

Besucher dürfen in der Regel bis zu 14 Tage pro Jahr ohne Zustimmung des Vermieters in einer Mietwohnung in Seeheim-Jugenheim bleiben.

Längerer Aufenthalt kann als Untermiete betrachtet werden und erfordert die Genehmigung des Vermieters.

Wenn Sie eine Wohnung in Seeheim-Jugenheim zu mieten suchen und häufig Gäste empfangen, sollten Sie sicherstellen, dass dies im Mietvertrag nicht eingeschränkt ist.